Warum die Petition?

Im Dezember 2003 hat Deutschland zusammen mit 139 weiteren Staaten eine UN-Konvention (United Nations Convention against Corruption - UNCAC) unterzeichnet, die zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern verpflichtet. Die meisten der Unterzeichnerstaaten haben sie bereits ratifiziert, aber Deutschland ist der Forderung bisher nicht nachgekommen.

Die Umsetzung der Konvention würde eine Verschärfung des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches (Abgeordnetenbestechung) bedeuten. Dieser beinhaltet bisher weder das mittelbare Annehmen und Fordern noch die Bestrafung der Bestechung zugunsten Dritter. Außerdem erfasst er nur Abstimmungen im Parlament und seinen Ausschüssen und nicht die Fraktionen und deren Verhandlungen untereinander. Das Strafrecht greift daher nicht dort, wo die eigentliche Meinungsbildung erfolgt, die besonders korruptionsanfällig ist. Alles was außerhalb der Volksvertretung behandelt wird, ist bisher nicht relevant für das Strafrecht, auch wenn es in Ausübung des Mandats erfolgt.

Vor mehreren Wochen wurde eine Petition eingereicht, welche die Umsetzung der UN-Konvention und eine entsprechende Anpassung des Paragraphen 108e des Strafgesetzbuches fordert. Aus nicht näher erläuterten Gründen lehnte es der Petitionsausschuss allerdings ab, diese öffentlich zu behandeln.

Die Frage ist: Kann es gute Gründe geben Korruption nicht unter Strafe zu stellen, eine öffentliche Diskussion der Problematik Abgeordnetenbestechung zu verhindern und seit Jahren die Anerkennung internationaler Standards zu verweigern? Uns fallen keine ein die wir Abgeordneten unterstellen möchten.

Eine öffentliche Diskussion über das Thema ist für den Bundestag und die Abgeordneten sicher peinlich - fordern doch deutsche Abgeordnete lautstark eine Bekämpfung der Korruption in anderen Ländern während sie entsprechende Regelungen für sich selbst ablehnen, sie für Beamte dann aber doch einführen. Das Parteien dabei auch noch andere - von internationalen Standards abweichende - kritische Finanzierungsregelungen forcieren (Parteiensponsoring), macht das Ganze nicht eben besser.

Aus all diesen Gründen fordert die Initiative 108e eine Neuregelung des §108e StGB "Abgeordnetenbestechung" und eine offene, ehrliche Diskussion des Themas auch im Bundestag. Der Petitionsausschuss verweigert eine öffentliche Behandlung einer diesbezüglichen Petition - dann machen wir sie eben Öffentlich! Das Thema ist zu wichtig für Nebenräume und Geheimgespräche.

Da der Petitionsausschuss eine öffentliche Behandlung der Petition abgelehnt hat, ist die gewohnte Unterstützung über den Petitionsserver des Bundestages leider nicht möglich - daher muss die Petition leider ausgedruckt und unterschrieben werden.