Dein Video gegen Abgeordnetenbestechung
Unterstütze die Petition zur Verschärfung von §108e StGB!
Abgeordnetenbestechung? Das ist doch illegal, oder nicht? Schließlich leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat.
Zumindest sollte man das meinen, doch dem ist leider nicht so. Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung regelt in Deutschland der §108e StGB. Dieser verbietet den direkten Kauf und den Verkauf der Stimme bei einer Abstimmungen im Parlament.
Nicht strafbar ist jedoch:
- Die Bestechung über Vorteilsnahme von Dritten oder zu Gunsten Dritter (Ehefrau, Kinder, etc)
- Die nachträgliche Bestechung (Dankeschöngeschenk für eine Stimme)
- Der Kauf der Stimme bei Abstimmungen in den Fraktionen. Diese sind durch den "Fraktionszwang" sehr wichtig.
Das muss sich ändern! Deutschland hat hierzu die UNCAC (United Nations Convention against Corruption) unterschrieben. Mit der Unterschrift 2003 unter diesem Übereinkommen gegen Korruption hat Deutschland sich dazu verpflichtet die oben genannten Dinge zu ändern. Bisher ist aber nichts passiert.
Ziel der Initiative §108e ist es das zu ändern! Eine Petition an den Bundestag wurde nicht zur öffentlichen Online-Unterzeichnung zugelassen, deshalb ist umso mehr Dein Engagement gefragt, um das Thema auf die Tagesordnung zu bringen!
Videoaufruf
Am Videowettbewerb der Initiative 108e haben zwei Videos teilgenommen. Durch Abstimmung wurde die Platzierung bestimmt:
Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Teilnehmern und Abstimmern! Und wünschen JimmyonGER viel Spaß mit seinem Mikrophon :)

